Zimmer
Badezimmer
Etagen
Wohnfläche ca.
1964
Baujahr
Diese gepflegte 3-Zimmer-Eigentumswohnung im 3. Obergeschoss eines soliden Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1964 befindet sich in ruhiger, begehrter Wohnlage von Bochum. Das Haus umfasst insgesamt zwölf Wohneinheiten, wird professionell verwaltet und durch einen Hausmeisterservice zuverlässig betreut. Eingebettet in eine idyllische Sackgasse genießen Sie hier eine angenehme Nachbarschaft und ein entspanntes Wohnumfeld, während Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte sowie die Ruhr-Universität und die Bochumer Innenstadt schnell erreichbar sind. Die Kombination aus ruhiger Lage und hervorragender Anbindung macht diese Wohnung sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger besonders attraktiv.
Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen basieren ausschließlich auf den Angaben des Eigentümers sowie den uns vorliegenden Bauunterlagen. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen weder der Eigentümer noch das mit der Inseratsveröffentlichung beauftragte Immobilienbüro eine Gewähr oder Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der gemachten Angaben. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
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Bei diesem Objekt handelt es sich um einen Privatverkauf. Das Immobilienbüro ist ausschließlich mit der Veröffentlichung des Inserats beauftragt und übernimmt keine Maklertätigkeit im Sinne der Vermittlung, Beratung oder Vertragsabwicklung. Der gesamte Verkaufsprozess einschließlich Besichtigung, Verhandlungen, Vertragsgestaltung und Kaufabwicklung – erfolgt ausschließlich direkt und privat zwischen dem Eigentümer und dem Käufer. Eine Maklerprovision fällt nicht an. Jegliche Haftung des Immobilienbüros ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass zur Vereinbarung einer Besichtigung des Objekts eine positive Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank erforderlich sein kann. Ein Anspruch auf Durchführung einer Besichtigung besteht nicht.
Hinweis zu den Abbildungen:
Die auf den Fotos abgebildeten Möbel, Dekorationen und weiteren Gegenstände sind teilweise Eigentum der derzeitigen Bewohner oder dienen der Veranschaulichung. Sie stellen kein verbindliches Verkaufsangebot dar und sind nicht automatisch Bestandteil des Kauf- bzw. Mietobjekts. Eine Übernahme einzelner Elemente ist nur nach gesonderter, schriftlicher Vereinbarung möglich.
Der Verkauf erfolgt wie besichtigt („gekauft wie gesehen“), unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen, Irrtümer und der vorzeitige Rückzug des Angebots bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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